Archiv: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts

Aktuelles vom 18.6.2024:



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts 

Sie Lieben,

nachdem mir das Referat Kosten- und Gebühren vom BMJ auf meine Anfragen am 11.6.2024 mitteilte, dass es keinen Referentenentwurf gäbe, mailte ich gestern, am 17.6.2024, Herrn Buschmann vom BMJ direkt an und fragte, was ich als Weiterbildungsanbietern machen muss, dass auch ich die Informationen bzw. den Referentenentwurf über geplante Änderungen des RVG erhalten kann und damit das BMJ zitieren darf, und nicht eine privatrechtliche Firma (siehe Eintrag vom 11.6.2024) zitieren muss. Und gerade eben erhielt ich die E-Mail, dass der Entwurf nun auf der Webseite des BMJ eingestellt ist. 

Hier-klick können Sie sich nun den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts ansehen. 

Das BMJ schreibt dazu: "Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Damit die Anwaltschaft ihren wichtigen Beitrag für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht auch weiterhin leisten kann, sollen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

Auch die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler sind zuletzt im Januar 2021 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. In der Zwischenzeit sind die marktüblichen Vergütungen in diesen Bereichen deutlich gestiegen. Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erhalten, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wird eine Anhebung der diesbezüglichen Vergütungssätze vorgeschlagen.

 

Zudem sind die Entschädigungsregelungen des JVEG für Telekommunikationsunternehmen, die Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umsetzen, zum Teil aus technischer Sicht überholt und bedürfen einer Aktualisierung.

 

Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Vergütungen und Entschädigungen nach dem JVEG sind höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Gleichzeitig sind auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Daher sollen auch die Gerichtsgebühren sowie die Gerichtsvollziehergebühren angepasst werden.

 

Darüber hinaus greift der Entwurf weiteren Änderungsbedarf im Bereich des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts auf, der sich seit der letzten Überarbeitung im Jahr 2021 ergeben hat." BMJ vom 18.6.2024


Es ist nur ein Referentenentwurf. Ich rechne zwar nicht damit, dass die Gesetzgebung bereits Anfang 2025 soweit ist, die Erhöhungen in Kraft treten zu lassen, aber man kann heutzutage nichts ausschließen. Sollten Sie Änderungen wünschen, können Sie diese direkt zum BMJ senden oder an mich herantragen, ich gebe sie dann zusammen mit evt. Wünschen von mir weiter.

Liebe Grüße sendet Ihnen

Konstanze Halt