Archiv: Nochmals zu E-Rechnungen ab 1.1.2025, kein Visualisierungstool seitens des BMF!

Aktuelles vom 13.09.2024:



Nochmals zu E-Rechnungen ab 1.1.2025

Sie Lieben,

zu meinem eigenen Artikel und dem gestrigen News-Post zu E-Rechnungen hier-klick möchte ich Ihnen gern die komplette Nachricht des BMF übermitteln, um mögliche Unsicherheiten zu nehmen. Denn bis zum 1.1.2025 ist es nicht mehr so lang. 

"Sehr geehrte Frau Halt,
 

vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Ab dem 1. Januar 2025 wird - begleitet von Übergangsvorschriften - bei Umsätzen
zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung
(E-Rechnung) zu verwenden sein. Durch die Übergangsfristen hat ein
Rechnungsaussteller mindestens bis zum 31. Dezember 2026 die Wahl, ob er eine
E-Rechnung oder eine sonstige Rechnung (in Papierform oder einem Format, das
nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt) ausstellt. Erst nach Ablauf
dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die
Verwendung einer E-Rechnung tatsächlich verpflichtend. Allerdings muss ein
Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 den Empfang einer E-Rechnung sicherstellen,
wobei hierfür aber bereits ein E-Mail-Postfach ausreicht.
 

Rechnungen z. B. an Nichtunternehmer (sog. B2C-Bereich) sind von der Regelung
nicht betroffen. Einzelheiten können Sie auch dem Entwurf eines BMF-Schreibens
zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung entnehmen, den Sie unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-06-14-entwurf-einfuehrung-e-rechnung.html
finden können.
 

Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Programms hat das BMF geprüft, ob es
ein kostenloses Angebot zur Erstellung und Visualisierung von E-Rechnungen
anbieten kann. Derartige Angebote sind allerdings bereits jetzt - z. T. auch
kostenlos oder für einen sehr geringen Betrag - von privaten Anbietern
verfügbar. Da der Staat nur unter bestimmten Voraussetzungen ein konkurrierendes
Angebot zur Privatwirtschaft anbieten darf, hat das BMF intensiv geprüft, auf
welcher rechtlichen Grundlage und ggf. in welcher Form die Bundesregierung ein
entsprechendes kostenfreies Serviceangebot bereitstellen kann. Im Ergebnis ist
das BMF zu der Entscheidung gelangt, dass kein solches Tool zur Verfügung
gestellt werden kann.
 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

 

Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass - was man über den obigen Link auch sieht - das Ganze bis heute - eigentlich - immer noch nur ein noch Entwurf ist. 

 

Kostenfreie Visualisierungstools gibt es im Internet in der Tat einige. Buchführungsprogramme sollten solche Tools auch anbieten.
 

Einen zauberhaften Tag wünscht Ihnen von Herzen

Ihre
Konstanze Halt