Die neuen E-Rechnungen im B2B- und B2C-Bereich ab 1.1.2025, Übergangsfristen

Die elektronische Rechnung wurde im Wachstumschancengesetz, welches am 22.3.2024 im Vermittlungsausschuss des Bundesrates beschlossen wurde und am 27.3.2024 im BGBl. verkündet wurde, neu definiert.1 
 

Neben Papierrechnungen konnte bereits bisher mit Zustimmung des Empfängers eine elektronische...


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