Kleinunternehmerregelung auch für Anwälte

Kundenfrage: Ab diesem Jahr nehme ich umsatzsteuerlich die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Gegenüber meinen Mandanten rechne ich das zulässige Nettohonorar zuzüglich Umsatzsteuer als den gesamten Bruttobetrag ab ohne die Umsatzsteuer dafür gesondert auszuweisen.

 

Antwort: Entweder,...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.