Archiv: Zu den neuen Vollstreckungs- und Pfändungsformularen blanko

Aktuelles vom 22.8.2024:



Neue Vollstreckungs- und Pfändungsformulare 1.9.2024, spätestens 1.10.2025
 

Sie Lieben,

wir haben heute bereits den 22.8.2024 und es ist mir nicht möglich, die ganz neuen Vollstreckungs- und Pfändungsformulare, die zum 1.9.2024 genutzt werden können und zum 1.10.2025 genutzt werden müssen, zu finden, um sie Ihnen hier zum Download zur Verfügung zu stellen. 

Zur Erinnerung: Zweite Zwangsvollstreckungsformular-VO, BGBl. 2024, Nr. 2023

Ich hoffe, die Blanko-Formulare zum Ausfüllen, Speichern, Downloaden, werden noch vor dem 1.9.2024 zur Verfügung gestellt. 

Nachtrag: Ich habe heute noch das BMJ angemailt, wo denn die Blanko-Formulare zum Ausfüllen, Speichern, Downloaden bleiben. Es hat geantwortet: "Ein früheres in Umlauf bringen birgt die Gefahr, dass unzulässige Aufträge erteilt und unzulässige Anträge gestellt werden, was nachteilig für Gläubigerinnen und Gläubiger wäre. Zudem ist es auch nicht erforderlich die Formulare vor ihrer Verwendbarkeit zur Verfügung zu stellen, da neben ihnen auch noch die mit der am 22. Dezember 2022 in Kraft getreten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022 eingeführten Formulare genutzt werden können und zwar für Anträge und Aufträge bis einschließlich 30. September 2025."

Meine Ausfüllhinweise finden Sie bereits länger eingestellt hier-klick, allerdings dieses Mal auf der Grundlage des BGBl.

Erinnerung: Pflicht zum 1.9.2024 sind zunächst die Formulare, die bereits Ende 2022 beschlossen wurden. Unter Downloads finden Sie eine klare Struktur der zurzeit noch vorherrschenden drei Formularstände. Ab dem 1.9.2024 haben wir dann nur noch zwei Formularstände. 

Herzlichst Ihre


Konstanze Halt

PS: Hast du manchmal das Gefühl alles zu verlieren? Dann denke an die Bäume und Pflanzen, von denen viele im Herbst ihre Blätter verlieren und im Frühjahr wieder zu neuer Pracht erblühen. LOVE