Wohnungseigentumsverfahren nach dem WEG
Das Verfahren über das Wohnungseigentum ist vom FGG-Verfahren im März 2007 übergeleitet worden zum streitigen Verfahren der ZPO.
Zum 1.12.2020 treten im wesentlichen die neuen Vorschriften des WEG aus dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (WEMoG) in Kraft u. a. mit einigen Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz
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