Quotenvorrecht und Verkehrsgebühr bzw. Untervollmachtskosten

Alle Versicherungen übernehmen zu den ortsansässigen Anwaltskosten bedingungsgemäß eine Verkehrsanwaltsgebühr für einzelne Leistungen, wenn der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt wohnt und einen weiteren Anwalt einschaltet. Oft liegt aber der Fall vor, dass der Hauptbevollmächtigte einen Terminsvertreter/Unterbevollmächtigten am Gerichtsort beauftragt und nicht selbst als Verkehrsanwalt auftritt. Dann trägt die RS-Versicherung bedingungsgemäß aber dennoch...


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