Quotenvorrecht und Aufrechnung mit anderen Akten
Da die Aufrechnung des Fremdgeldes mit anderen Akten nicht gestattet ist, ist auch eine Aufrechnung von erstatteten Geldern der RS-Versicherung aus anderen Akten nicht gestattet. Ein Quotenvorrecht ist also hier ausgeschlossen.1
Fazit: Der Rechtsanwalt sollte immer Vorschüsse von der...
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