Zwangsvollstreckungsangelegenheiten - Erstattungsfähigkeit der Kosten

Zwangsvollstreckungskosten finden Sie i. d. R. bei der entsprechenden Pfändungsart. Nachfolgend finden Sie weitere Kosten.
 

  • Für jeden Zwangsvollstreckungsauftrag, den der Rechtsanwalt an einen Gerichtsvollzieher übergibt, erhält er eine 0,3 ZV-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG. Sollte der erste Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher wegen falscher Anschrift unerledigt geblieben sein, so begründet ein wiederholter Auftrag, auch wenn er an einen anderen Gerichtsvollzieher gegeben...

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