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Prüfung und Praxis

Zwangsvollstreckungsangelegenheiten - Erstattungsfähigkeit der Kosten



Zwangsvollstreckungskosten finden Sie i. d. R. bei der entsprechenden Pfändungsart. Nachfolgend finden Sie weitere Kosten.

  • Für jeden Zwangsvollstreckungsauftrag, den der Rechtsanwalt an einen Gerichtsvollzieher übergibt, erhält er eine 0,3 ZV-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG. Sollte der erste Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher wegen falscher Anschrift unerledigt geblieben sein, so begründet ein wiederholter
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