Die Festsetzung von Vollstreckungsgegenklagekosten / Vollstreckungsabwehrklagekosten

Die Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage/Vollstreckungsgegenklage sind nicht nach § 788 ZPO festsetzbar.1

 

Die Kosten einer Vollstreckungsabwehrklage sind wie üblich nach § 91 ff. ZPO zu verteilen. Beachten Sie bitte das Geschriebene zur nachträglichen Änderung des Streitwertes und mithin auch zur...


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