Wer trägt die Kosten in der Zwangsvollstreckung?

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig sind, gem. § 286 ff. BGB (Verzugsschaden) dem Schuldner zur Last. Zum Nachweis der in der Zwangsvollstreckung entstandenen Kosten werden die entsprechenden Belege angesammelt, die man Vollstreckungsunterlagen nennt, und dem...


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