Streithelfer legt allein Rechtsmittel ein, nimmt es allein zurück, Kostentragungspflicht

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt der einfache Streithelfer, der unabhängig von der Hauptpartei ein Rechtsmittel einlegt und durchführt, das volle Kostenrisiko. Denn er soll es nicht in seiner Hand haben, die von ihm unterstützte Hauptpartei gegen deren Willen mit Kosten zu...


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