Die Erhöhungsgebühr und das "oder" / Kappungsgrenze / Erhöhung auf Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr

Gemäß Nr. 1008 VV RVG werden nur Geschäfts- und Verfahrensgebühren erhöht. Im RVG sind als Betriebsgebühren/Ausgangsgebühren nur Geschäfts- oder Verfahrensgebühren vorgesehen.

 

Wenn der Rechtsanwalt allerdings zuerst außergerichtlich tätig war und dann die Klage eingereicht hat, muss man die Nr....


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