Die Nebenintervention / Streithilfe / Streitverkündung / Nebenintervenienten / Streithelfer / Kostenentscheidung

Die Nebenintervention (§ 66 ff. ZPO) von der Streitgenossenschaft zu unterscheiden, ist nicht ganz einfach. Die Nebenintervention wird auch Streithilfe genannt. Daher ist sie leicht zu verwechseln mit der zuvor beschriebenen Streitgenossenschaft. Bei einer Nebenintervention tritt allerdings der...


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