Rechtsanwalt vertritt einen Auftraggeber, der sowohl Auftraggeber als auch Nebenintervenient (Streithelfer) ist

Wird ein Rechtsanwalt für eine im Wege des Direktanspruchs mitverklagte Partei und zugleich für diese als Streithelferin einer anderen Partei tätig, steht ihm keine Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG zu.1

 

Der Rechtsanwalt wird hier für einen Auftraggeber tätig, der in verschiedenen Rollen am...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.