Die Kosten mehrerer Anwälte durch Anwaltswechsel bei Streitgenossenschaft

Nach § 91 Abs. 2 S. 2 sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte einer Partei vom unterlegenen Gegner nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel erforderlich war. Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn ein...


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