Gerichtsvollzieher und PKH

Ist Prozesskostenhilfe für das Erkenntnisverfahren bewilligt worden, muss der Gerichtsvollzieher Zustellungen des Titels an die Gegenpartei „kostenlos" vornehmen. Dies gilt jedoch nicht für die Zustellung von Titeln im Zwangsvollstreckungsverfahren, wenn keine Prozesskostenhilfe dafür bewilligt wurde. Ist jedoch im Zwangsvollstreckungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden, muss der Gerichtsvollzieher die Zustellungen vornehmen und darf sie nicht der armen Partei in Rechnung stellen (§...


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