Gerichtsvollzieherkosten für unerledigte Aufträge
- Wenn der Gerichtsvollzieher nicht zu erledigende Amtshandlungen vornimmt, z. B. vergebliche Zustellungen, die nicht mögliche Wegnahme von Personen oder die unmögliche Beurkundung eines Leistungsangebotes, darf er mehrmals Gebühren berechnen, da sich diese Tätigkeiten nach verschiedenen Nummern des...
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