Gerichtsvollzieherin empfiehlt, beim Schuldner Betreuung anzuordnen und geht wieder

Kundenfrage: Die Gerichtsvollzieherin teilte mir auf meinen im Jahr 2012 erteilten ZV- und eidesstattlichen Versicherungsantrag mit, dass der Schuldner betreut gehört. Er sei geistig nicht in der Lage, die eidesstattliche Versicherung allein abzugeben. Er sei verwirrt und soweit sie das sehen...


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