Abführung von Steuern bei Arbeitslohnpfändung
Falls der Titel, aus dem der Vollstreckungsantrag herrührt, auf Arbeitslohnpfändung lautet, und der Gläubiger als Arbeitnehmer den im Titel festgesetzten Bruttolohn gegenüber dem Schuldner als Arbeitgeber pfändet, ist gem. § 62 GVO der Gerichtsvollzieher angehalten, das zuständige Finanzamt zu...
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