Gerichtskosten für den Mahnbescheid

Für den Mahnbescheid wird gem. Nr. 1100 KV GKG eine halbe Gerichtskostengebühr (0,5) fällig, seit dem 1.1.2021 sind das mindestens 36 EUR.

Beim maschinellen, Barcode- bzw. Online-Mahnbescheid übersenden Sie bitte keine Gerichtskosten mehr, denn das Gericht fordert Sie nach Eingang des Mahnbescheides automatisch auf, die Gerichtskosten zu überweisen. Wurde dem Antragsteller für das Mahnverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie den Gerichtskostenvorschuss nicht einzuzahlen. Dafür gibt...


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