Nicht aufgenommene Kosten im Vollstreckungsbescheid; separate Kostenfestsetzung nach § 103 ff. ZPO

Im Vollstreckungsbescheid kann der Antragsteller alle seit dem Mahnbescheid angefallenen Kosten geltend machen. Ein gesondertes Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 103 ff. ZPO bei einem nicht vorhandenen fiktiven Prozessgericht ist unzulässig1, es sei denn, es handelt sich um Kosten, die im...


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