Prozesskostenhilfe für das Mahnverfahren

» Im Mahnverfahren ist die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten in der Regel selbst dann nicht geboten, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist.1 Nach § 121 Abs. 2 ZPO ist im Verfahren ohne Anwaltszwang ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Partei dies beantragt und die Vertretung durch...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.