Die Zustellung des Mahnbescheides

Die Zustellung des Mahnbescheides erfolgt von Amts wegen. Eine öffentliche Zustellung ist nicht möglich. 

Kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Antragsgegners unbekannt ist, kommt eine Überleitung in das streitige Verfahren nicht in Betracht. Schließlich gibt auch...


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