Einwohnermeldeamtsanfragen - EIMA-Anfrage

Einfache Melderegisterauskunft gem. § 44 BMG: Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach § 44 BMG ist nur zulässig, wenn

1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig festgestellt werden kann auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über 

  • den...

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