Aktuelles

Prüfung und Praxis

Gebühren in Strafsachen, die nebeneinander entstehen können


 

  • Die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG für die Einarbeitung in die Sache.
  • Die Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG für die Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang der Anklageschrift bei Gericht.
  • Die Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG für die Teilnahme an Terminen, die nicht Hauptverhandlungstermine sind. Also für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen, an Vernehmungen
  • ...
     

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