Die Erhöhungsgebühr in Strafsachen

Die Erhöhungsgebühr ist in Nr. 1008 VV RVG für alle Verfahren des RVG geregelt worden. So erhöhen sich die Festgebühren um 30 %, bei Betragsrahmengebühren der Mindest- und Höchstbetrag um 30 % und die Wertgebühren um 0,3 (siehe Suchergebnisse für "Erhöhungsgebühr"). Beachten Sie jedoch das Verbot...


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