Kostenerstattung und Kostenfestsetzung in Strafsachen

Die Staatskasse hat lediglich die gesetzliche Vergütung nach RVG erstatten, kein vereinbartes Honorar. 

Als Grundsatz gilt: Wird das Verfahren vor Eröffnung des Hauptverfahrens eingestellt (noch im Ermittlungsverfahren), gibt es keine Kostenerstattungsmöglichkeit gegenüber der Staatskasse. Wird das...


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