Gebühren in Strafsachen für den ersten Rechtszug Wahl-/Pflichtverteidiger (VerfG, TermG, Längezuschlag)

Die Gebühren für den 1. Rechtszug sind im Unterabschnitt 3 des Teil 4 VV RVG geregelt. Die Hauptverhandlungsgebühr, wie es sie zu BRAGO-Zeiten gab, wurde nach RVG-Recht in Verfahrensgebühr und Terminsgebühr gesplittet. Es wird also für die Gebühren im Rechtszug die Unterscheidung gemacht,

  1. ob der...

Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.