Gebühren für die Tätigkeit im Strafvollzug

In Strafsachen rechnet der Rechtsanwalt grundsätzlich nach Teilen 4 und 5 VV RVG ab. Es gibt aber auch strafrechtliche Angelegenheiten, die er mit den Gebühren des Teil 3 VV RVG abrechnen muss. Darunter fällt z. B. seine Tätigkeit im Strafvollzug.

 

Der Strafvollzug umfasst die Freiheitsstrafe, die...


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