Gebühren für Einzeltätigkeiten des Rechtsanwalts in Strafsachen

Die Gebühren für einzelne Tätigkeiten sind im Abschnitt 3 des Teil 4 VV RVG (ab Nr. 4300 VV RVG) geregelt. Es handelt sich hier um einzelne Tätigkeiten, ohne dass dem Rechtsanwalt die Verteidigung oder Vertretung übertragen wurde. In diesem Abschnitt sind die Einzeltätigkeiten im Strafverfahren...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.