Die Pauschvergütung für den Wahlverteidiger

Nach der BRAGO gab es diese "Pauschvergütungs-Regelung" nur für den Pflichtverteidiger. Gemäß § 42 RVG kann jedoch auch dem Wahlverteidiger bei insgesamt oder teilweise besonders umfangreichen oder schwierigen Verfahren eine Pauschvergütung festgestellt werden. Die im RVG genannten Gebühren müssen...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.