Gebührenerstattung für die Berufsausübungsgesellschaft
Gemäß § 59l Abs. 1 Satz 1 BRAO können Berufsausübungsgesellschaften als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte beauftragt werden. Sie haben in diesem Fall gemäß § 59l Abs. 1 Satz 2 BRAO „die Rechte und Pflichten eines Rechtsanwalts“ und damit im hier vorliegenden Fall der Selbstvertretung (§ 78...
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