Aktenauszug /Akteneinsicht / Versendungspauschale an Kfz-Haftpflichtversicherung
Für den ersten Aktenauszug, den der Rechtsanwalt für die Kfz-Versicherung fertigt (inkl. Einsichtnahme in die Unfallakte und Übersendung an die Kfz-Versicherung), könnten Sie mindestens 25 EUR1 als Pauschalhonorar zzgl. Fotokopiekosten gem. Nr. 7000 VV RVG und Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
