Archiv: Endabrechnung Coronazeit mit 16 % USt. nach Vereinnahmung von Vorschüssen mit 19 % USt.

Der Grundsatz der einheitlichen Abrechnung gilt selbstverständlich auch für Vorschüsse oder sonstige „Teilrechnungen“. Das bedeutet, dass bei Veranschlagung eines Vorschuss mit 19 % Umsatzsteuer die restliche Abrechnung nicht mit 16 % Umsatzsteuer erfolgen soll, denn es soll einheitlich abgerechnet...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.