Umsatzsteuer und Reisekosten fürs Tanken, Übernachten, Taxi- oder Bahnfahren
Sofern Tankquittungen, Übernachtungsquittungen, Taxikosten oder Bahnreisekosten und dergleichen i. S. v. Nr. 7006 VV RVG vorhanden sind, ist bei einem umsatzsteuerpflichtigen Anwalt der jeweilige USt.-Betrag herauszurechnen, bevor die Nettobeträge in die anwaltliche Abrechnung eingestellt werden....
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