Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe
Aufgehoben werden kann Prozesskostenhilfe gem. § 124 ZPO dann, wenn
- die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat;
- die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
