Prozesskostenhilfe und/oder Rechtsschutzversicherung

Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, ist er grundsätzlich nicht (mehr) bedürftig. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung schließt die Bedürftigkeit einer Partei aber nur dann aus, soweit die Kosten der Rechtsverfolgung von der Versicherung gedeckt sind. Hat die...


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