Einzelne Gebühren - PKH ja oder nein?

Um die Probleme der Gebührenerstattung rund um den Mehrvergleich zu beseitigen, wurde § 48 Abs. 1 RVG durch das KostRÄG 2021 ergänzt. Im § 48 Abs. 1 S. 2 RVG wird nunmehrallgemein für alle Verfahrensarten bestimmt, dass der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse im Falle der Erstreckung der Beior...


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