Reisekostenerstattung / Verkehrsanwaltskosten nach den ARB
Immer wieder werde ich gefragt, warum die Rechtsschutzversicherung nur die zusätzlichen Kosten eines „Verkehrsanwaltes" zu tragen hat, obwohl es sich um einen „Unterbevollmächtigten" handelte, den die Kanzlei beauftragt hat. Da aber die Rechtsschutzversicherungen auf Grundlage ihrer Allgemeinen Rec...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
