Erledigungsfrist zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses einhalten

Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen.Was bedeutet das?

Nachdem die Kostenrechnung bei dem Prozessbevollmächtigten des Klägers eingeht, muss dieser sie prüfen und an den Kläger weiterleiten. Der...


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