Den beA-Versandvorgang zu überprüfen ist unerlässlich!

Den Vorgang des Versands über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu überprüfen ist unerlässlich. Dazu gehört insbesondere die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO erteilt worden ist. Die Eingangsbestätigung soll...


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