beBPo - Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Die Behörden sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts können zur Übermittlung elektronischer Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg ein besonderes elektronisches Behördenpostfach verwenden. Die Anforderungen daran sind in § 6 ERVV genannt.
 

Wichtig! Das elektronische Gerichts- und...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.