Die Herausgabe der Handakten - Gebühren und Herausgabepflicht
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, nach Beendigung seines Auftrags die ihm nach dem RVG zustehende Vergütung einzufordern. Dafür erhält er keine separate Gebühr, da diese Tätigkeit in den Gebührenrechtszug fällt, es sei denn, er muss die gerichtliche Durchsetzung anstreben. Sobald er seine...
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