Inkassokosten im außergerichtlichen Verfahren, Mahnverfahren, Vollstreckungsverfahren ab 1.10.2021 für Inkassodienstleistungen

Seit dem 1. Oktober 2021 sind die Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen in § 13a RDG ff. geregelt. Diese sind umfangreich und sollten unbedingt studiert werden.1

Übergangsvorschrift: Die Übergangsregelung für Inkassounternehmen ist im neuen § 7 RDGEG enthalten.


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