Abtretung von Lohnansprüchen in einer Ratenzahlungsvereinbarung und Vorgehensweise, wenn Schuldner seine Raten nicht begleicht
Als Gläubiger können Sie sich mit einer Abtretungsunterzeichnung schon frühzeitig den pfändbaren Lohnanteil des Schuldners sichern. Sofern Sie vom Schuldner eine Lohnabtretung, z. B. in einer Ratenzahlungsvereinbarung, vorliegen haben, können Sie sich - im Gegensatz zu einer Lohnpfändung - viel...
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