Die Vollmacht / Der Auftrag für außer- und/oder gerichtliches Tätigwerden

Alle in kanzleifachwissen24.de beschriebenen Hinweise auf Anrechnung der Gebühren haben keinen Sinn, wenn die falsche Vollmacht verwendet wird, d. h. der erteilte Auftrag nicht korrekt formuliert wird. Ich habe schon so manchen Fall der Generalstaatsanwaltschaft oder Anwaltskammer wegen angeblich...


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