Gerichtskosten für Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren in Kostensachen
Das Rechtsbehelfsrecht des GKG in der seit 2004 geltenden Fassung ist dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Rechtsbehelfsverfahren gem. §§ 66, 67 und 68 GKG (= Erinnerungen und Beschwerden gegen Kostenansätze, Streitwertfestsetzungen, Vorauszahlungen) gerichtsgebührenfrei sind und Kosten nicht...
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