Kostenerstattung von privaten Gutachten und Detektivkosten

Die Kosten eines vor dem Rechtstreits von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind nur ausnahmsweise zu erstatten.1 Voraussetzung ist, dass ein solches Gutachten gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben wurde (Prozessbezogenheit), wobei es genügt, dass sich der...


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