- Arbeitsgerichtsverfahren
- Das Arbeitsgerichtsverfahren - Der Arbeitsgerichtsprozess
- Die Abrechnung von Arbeitsgerichtsverfahren, Mehrvergleich
- Mehrvergleich Arbeitsgerichtsverfahren und Prozesskostenhilfe, nachträgliche Anträge
- Der Anfall der Geschäftsgebühr vor Kündigungsschutzklage
- Mutwilligkeit Erhebung zweier Klagen im Arbeitsrecht - Prozesskostenhilfe
- Kostenerstattung - Arbeitsgerichtsverfahren
- Gegenstandswerte im Arbeitsgerichtsverfahren
- Gegenstandswert Erstellung Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Betriebsratsvereinbarung
- Streitwertkatalog Arbeitsrecht
- Abrechnung Verfahren vor der Gütestelle der Landesjustizverwaltung, danach Kündigungsschutzverfahren
- Abrechnung Verfahren vor dem Kirchengericht, dann vor dem Arbeitsgericht und vorher die außergerichtliche Tätigkeit. Wie?
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren Gebühren
- Die Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren
- Rechtsmittel im Arbeitsgerichtsprozess
- Betreuervergütung
- Beweissicherungsverfahren
- Bußgeldsachen
- Familiensachen Allgemeines
- Familiensachen Verfahrenswerte nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Gebühren nach FamFG / FamGKG
- Familiensachen Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft
- Finanzverfahren
- Kapitalanlegermusterverfahren KapMuG
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
- Prozesspflegervergütung
- Sozialverfahren
- Steuersachen
- Strafsachen
- Untervollmachts-/Korrespondenzmandate
- Unfallsachen
- Urkundenprozess
- Verbraucherrechtedurchführungsgesetz: Abhilfeklage, Sammelklage Gebühren, Werte, Angelegenheiten
- Verfassungsbeschwerde
- Vergabeverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Verfahren innerhalb der Europäischen Union
- WBO-Verfahren (Wehrbeschwerdeordnung)
- WEG-Verfahren (Wohnungseigentumsverfahren)
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- Archiv: RA-Gebühren II
Rechtsmittel im Arbeitsgerichtsprozess
Das Rechtsmittel der Berufung an das Landesarbeitsgericht ist zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR* übersteigt und wenn das Arbeitsgericht die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (§ 64 ArbGG).
*Anmerkung 9.12.2025: Auch wenn der Berufungsstreitwert im Zivilprozess oder der...
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